Prioritätenliste Erschließungsanlagen
In Vollzug des Haushaltsplanes 2024 bzw. der mittelfristigen Finanzplanung 2024 bis 2027 ergibt sich nachfolgende Prioritätenliste für die Herstellung bzw. Fertigstellung von Erschließungsanlagen:
2025 Eichendorffstraße
2026 Carl-Bantzer-Weg
2027 Talstraße
Wir weisen darauf hin, dass nach der kommunalen Erschließungssatzung ein Anliegeranteil von 90% fällig wird.
Die zeitliche Terminierung ist keine verbindliche Festlegung, sondern kann Veränderungen erfahren.
Neustadt (Hessen), 23. April 2024
STADT NEUSTADT (HESSEN)
Thomas Groll
Bürgermeister